EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sind Sie in Sachen Datenschutz optimal und rechtssicher aufgestellt?

Haben Sie bereits alle Prozesse und Strukturen an die DSGVO angepasst?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO ) im Überblick

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Thema Datenschutz in der Europäischen Union auf ein zeitgemäßes Level bringen. Gemeinsame Richtlinie der EU-Mitgliedsstaaten enthalten unter anderem wichtige Regelungen in den Bereichen Privatsphäre und Schutz personenbezogener Daten. Sie soll den Verbraucher stärken sowie Unternehmen und Organisationen bei datenschutzrechtlichen Verstößen härter bestrafen.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

Schärfere Vorgaben und Regelungen für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Deutlich höhere Bußgelder bei datenschutzrechtlichen Verstößen
Strengere Vorschriften für die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte
Strenger Rahmen für meldepflichtige Vorfälle (z. B. Datenschutzlecks)
Erweiterte Beschwerde- und Rechtschutzmöglichkeiten für betroffene Personen.

Consulting für Datenschutz: Warum Sie umgehend handeln sollten!

Ob Behörde, kleines Büro oder Industriebetrieb – alle Unternehmen und Organisationen sollten die neue Datenschutz-Grundverordnung ernst nehmen und sich richtig vorbereiten. Denn bei Verstößen drohen künftig drastische Strafen: Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes sind möglich. Zudem werden die Fristen für eine Offenlegung der Sachlage gegenüber den Aufsichtsbehörden in Zukunft deutlich gestrafft. Als IT Unternehmen und Datenschutzexperte empfehlen wir Ihnen dringend, sich möglichst schnell mit den datenschutzrechtlichen Änderungen auseinanderzusetzen. So liegt bereits ein Verstoß gegen die DSGVO vor, wenn einer Ihrer Mitarbeiter in personenbezogene Daten Einblick erhält, die für die Ausübung seiner Tätigkeit nicht notwendig sind. Das bedeutet, dass Sie von Grund auf dafür sorgen müssen, dass personenbezogene Informationen lediglich zweckmäßig und von berechtigten Personen verarbeitet werden – wie das möglich ist, erklären wir Ihnen gerne!

Den Datenschutz-Experten zurate ziehen

Die Umstellung eigener Strukturen und Prozesse auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung sollte systematisch und nachhaltig erfolgen. Nur so gewährleisten Sie, dass bei Ihnen langfristig geltendes Datenschutzrecht eingehalten wird. Als langjährig erfahrene Berater für Datenschutz arbeiten wir mit Juristen die spezialisiert sind auf Datenschutzrecht und Telemediengesetz stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir analysieren und beheben alle datenschutzrechtlichen Schwachstellen und etablieren wichtige Berechtigungsstrukturen und Protokolllösungen und bieten Ihnen die passenden technischen Maßnahmen. Sie können sich darauf verlassen, dass personenbezogene Daten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg nach den Vorschriften der neuen Datenschutzverordnung geschützt sind. Zudem erarbeiten wir auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen passende Datenschutzrichtlinien und Verhaltensvorschriften für Ihren Betrieb.

Schützen Sie sich vor hohen Bußgeldern!

Insobis, Ihr Consulting für Datenschutz mit Hauptsitz in Dresden, ist in Sachen Datenschutz gerne für Sie da. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin und wir klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf die neue Datenschutzrichtlinie auf. Fragen Sie einfach unverbindlich per Telefon unter der Nummer +49 (0) 351 – 418875-10 nach oder nutzen Sie unsere datenschutz@insobis.de.

Ihr Partner in Sache Datenschutz

Für eine Datenschutz konforme Geschäftstätigkeit – Die Datenschutz Services / Leistung von Insobis sind die ideale Alternative zu eigenen Ressourcen. Unser Ziel ist, Sie mit unser Erfahrung in Ihrem Datenschutz rechtlichen Geschäftsalltag zur Seite zustehen.

Ihre Vorteile

Analyse von datenschutzrechtlichen Schwachstellen

Datenschutz optimal und rechtssicher

Vorsorge vor drastische Strafen und Bußgelder

langjährig erfahrene Berater

Juristische Kompetenz durch Sachsen größte Kanzlei als Partner
Schutz der Daten über dem Lebenszyklus nach der DSGVO